Politische Arbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben ein Ohr an der Bürotür unserer Ministerin. Wir versuchen mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur regelmäßig im Kontakt zu bleiben, um uns für das Fach Musik einzusetzen!

 

Das Grundsatzpapier des BMU „Für musikalische Bildung an Schulen, Agenda 2030“ wurde vom Ministerium äußerst positiv aufgenommen und eine Bereitschaft zur Fortsetzung der regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem BMU-Landespräsidium im Sinne der Agenda bestätigt.

 

Unsere Positionen und Stellungnahmen finden Sie unter Downloads.

Inhalt:

Neue Kontingentstundentafel: Musikunterricht in allgemeinbildenden Schulen in Gefahr – BMU fordert mehr Einsatz vom Ministerium

Zum Schuljahr 2024/25 ist eine Veränderung des Erlasses „Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I)“ geplant. Nach der Neufassung, die sich zurzeit in der Anhörungsphase befindet, ergeben sich für das Fach Musik auf den ersten Blick keine großen Veränderungen, denn die vorgesehene Stundenzahl für den ästhetischen Bereich bleibt unverändert (GemS: 26, Gym: 34).

Die Neufassung enthält jedoch eine Reihe von Veränderungen, die negative Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung in unserem Fach befürchten lassen.

  • So tritt im Gymnasium zum ästhetischen Bereich das Fach Darstellendes Spiel (DSP) hinzu, ohne dass die Gesamtstundenzahl erhöht wird, was de facto eine Reduktion für die Fächer Musik und Kunst zur Folge hat.
  • Zudem ist es in der Gemeinschaftsschule möglich, dass die vier Stunden für das neu aufgenommene Fach Informatik aus dem ästhetischen Bereich entnommen werden.
  • Neu ist die Formulierung einer Mindeststundenzahl für die ästhetischen Fächer. Diese ist allerdings mit nur sieben Stunden für die gesamte Sekundarstufe I und drei Fächer zusammen (MUS, KUN, DSP) viel zu gering und für das Fach Musik ist keine gesonderte Mindeststundenzahl formuliert. 

Angesichts des Musiklehrkräftemangels insbesondere an Grund- und Gemeinschaftsschulen besteht die Gefahr, dass der Unterricht im Fach Musik immer weiter reduziert und der Fachkräftemangel verschleiert wird. 

Der BMU hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Erlassänderung „Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I)“ dem Ministerium übergeben und zeitgleich eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Musik und musikalische Bildung brauchen starken gesellschaftspolitischen Rückhalt - Leipziger Erklärung des Bundesverbandes Musikunterricht und des Verbandes deutscher Musikschulen zur Stärkung musikpädagogischer Berufe

Leipzig/Bonn/Mainz, 16. Januar 2024. „Musik in ihrer Vielfalt muss eine den gesellschaftlichen Entwicklungen gegenüber angemessene Wertschätzung erfahren. Um die dafür notwendige musikalische Bildung zu sichern, sind die musikpädagogischen Berufe zu stärken!“ fordern der Bundesverband Musikunterricht (BMU) und der Verband deutscher Musikschulen (VdM) in ihrer Leipziger Erklärung vom 12. Januar 2024.

Beide Verbände weisen darin auf das große Problem des beruflichen Nachwuchs- und Fachkräftemangels für Musikunterricht in allgemeinbildenden Schulen und in Musikschulen hin. Dies drohe sich in den kommenden Jahren noch weiter zu verstärken. Zu befürchten seien dadurch massive Einbrüche der musikalischen Bildung bei Kindern und Jugendlichen. Das Fehlen musikpädagogischer Fachkräfte gefährde zudem auch musikalische Angebote im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes ab Schuljahr 2026/27.

BMU und VdM befürchten aufgrund der mit den aktuellen Entwicklungen verbundenen gesellschaftlichen Kosten weitere drastische Einschnitte in den kommenden Jahren. Dadurch werde die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen noch stärker gefährdet. Die Corona-Pandemie hat zu einem Rückgang des Instrumental- und Gesangsunterrichts und zum Teil zu existenzgefährdenden Einkommensverhältnissen im Musikbereich geführt. An den Musikhochschulen ist in den letzten Jahren eine immer weiter sinkende Zahl an Studienbewerbungen insbesondere in der Musikpädagogik zu beobachten. Unsichere Einkommensperspektiven verstärken diese Tendenz auch weiterhin.

BMU und VdM setzen sich für eine umfassende Bildung ein, zu der auch die musikalische Bildung gehört: „Musik und musikalische Bildung brauchen starken gesellschaftspolitischen Rückhalt. Ist dieser nicht vorhanden, werden zukünftig immer weniger junge Menschen Musik, insbesondere die Musikpädagogik, zu ihrem Beruf machen. Die gesellschaftliche Relevanz der musikalisch-kulturellen Bildung darf nicht nur behauptet, sie muss gelebt und politisch gestaltet werden!“, so die Forderung der beiden Verbände.

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Musikunterricht und des Verbandes deutscher Musikschulen

Allianz Lehrkräftegewinnung

Angesichts des allgemeinen Lehrkräftemangels fokussieren wir als BMU immer wieder das Thema „Erhöhung der Ausbildungskapazitäten“. Zur Zeit geht es darum, ausgebildeten KirchenmusikerInnen mit B-Examen einen Zugang zum Seiten- oder Quereinstieg in die Schule zu eröffnen. Während dieser den A-MusikerInnen bereits offen steht, können B-MusikerInnen nur auf befristeten Verträgen eingestellt werden. Der BMU engagiert sich in dieser Beziehung in Gesprächen mit dem Ministerium in der „Allianz Lehrkräftegewinnung“ aller bildungspolitischen Akteure des Landes.

Eine positive Meldung gibt es von der Musikhochschule Lübeck: Nach dem bundesweiten Einbruch der StudienanfängerInnen kann die MHL in diesem Jahr 2023 wieder aufsteigende Zahlen verzeichnen. So starten 14 BewerberInnen in den Bachelor of Arts und 11 in den Master of Education.

Dieser Aufschwung verdankt sich intensiven Gesprächen mit dem Vorstand des BMU und dem Ministerium, in denen intensiv über Herausforderungen der Aufnahmebedingungen diskutiert wurde. In der Folge hat das Zentrum für Lehrkräftebildung der Musikhochschule Lübeck unter der Leitung von Prof. Dr. Annette Ziegenmeyer z. B. sehr wirksame Maßnahmen lanciert wie Online-Vorbereitungskurse und ein Kompaktwochenende in Präsenz, die auch in diesem Schuljahr wieder angeboten werden. Das Ziel dieser breiten Maßnahme ist es, alle an einem Musik Vermitteln Studium Interessierten frühzeitig anzusprechen und bestmöglich auf dem Weg in die Musikhochschule Lübeck zu unterstützen.

Zulassung zum Seiteneinstieg

Wie auch in anderen Bundesländern machen wir uns große Sorgen wegen des immer weiter zunehmenden Mangels an Musiklehrkräften.

Im Moment beschäftigt uns das Problem der Zulassung zum Seiteneinstieg: Uns haben Anfang des Jahres Berichte von KollegInnen erreicht, die jahrelang mit großem Erfolg an verschiedenen Schulen als Vertretungslehrkräfte gearbeitet haben, z. T. mit bis zu 20 Stunden in der Woche, aber kein Angebot für einen Seiteneinstieg an einer Schule finden können, obwohl sie selbst alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

Der BMU versucht aktuell, im MBWFK für diese Fälle eine Lösung zu erreichen, um diesen KollegInnen eine Qualifizierung und gleichzeitig eine längerfristige Beschäftigung zu ermöglichen.

Musiklehrkräfte dringend gesucht

Weit über 1000 Musiklehrkräfte müssten in Schleswig-Holstein bis 2032 eingestellt werden, um weiterhin Musikunterricht in den allgemeinbildenden Schulen anbieten zu können. Studierende an den Hochschulen in Flensburg und Lübeck decken den Bedarf am Beispiel der Grundschulen aktuell gerade einmal zu sieben Prozent. Der BMU weist schon seit vielen Jahren auf diese große Schieflage hin.

Christian Strehk von den Kieler Nachrichten ist nun der Frage nachgegangen, ob die geplanten Maßnahmen der Landesregierung ausreichend sind, um dieser negativen Bedarfsprognose entgegenzuwirken. Der KN-Artikel ist hier zu finden...

Zuwachs von Musiklehrkräften in Schleswig-Holstein auf neuem Tiefstand

Im Mittelpunkt unserer politischen Arbeit steht derzeit einmal wieder das Thema „Lehrkräftegewinnung“, das leider als Folge der Pandemie eine neue Brisanz gefunden hat: Während immer mehr Schulen Nachwuchskräfte suchen, gibt es einen Einbruch in den Ausbildungszahlen, wie von der Universität in Flensburg, der Musikhochschule Lübeck und leider auch vom IQSH zurückgemeldet. Das berichten alle Beteiligten der diesjährigen Fachteamsitzung. Am deutlichsten zeigt sich das in der Referendarsausbildung: 75 Schulen haben einen Ausbildungsplatz in Musik angeboten, aber nur drei Referendar*innen konnten eingestellt werden. Es bleibt die Aufgabe, alle Ausbildungsbereiche und deren Übergänge im Blick zu behalten, um möglichst viele Hürden abzubauen. Der BMU ist dazu permanent im Gespräch mit den Ministerien und den Ausbildungsinstituten.

Es bleibt aber auch unser aller Aufgabe, möglichst viele unserer Schülerinnen und Schüler dafür zu begeistern, Lehrkraft für Musik zu werden und an den Schulen mit jungen Menschen zu arbeiten.

++Liveticker++ Corona - Auswirkungen im Fach Musik an Schleswig-Holsteins Schulen

Hier finden Sie einen Liveticker zur Entwicklung sowie Informationen für den musischen Alltag in den Schulen: 

  • 23.06.22: Wir gehen davon aus, dass Corona uns auch im kommenden Herbst weiter beschäftigen wird und werden uns frühzeitig dafür einsetzen, dass es nicht wieder reflexartig zu generellen Verboten wie Singen und Spielen von Blasinstrumenten kommen wird. Gemeinsam mit dem Landesmusikrat haben wir im Frühjahr eine Umfrage zu den Folgen von Corona in Schleswig-Holstein gemacht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Pandemie zu erheblichen Einbrüchen geführt hat. Diese Tendenz darf nicht durch vorschnelle Maßnahmen im Herbst verstärkt werden! Der BMU bleibt an diesem Thema dran!
  • 05.04.22: In den Fächern Musik, Darstellendes Spiel und Gestalten kann Unterricht nunmehr wieder gemäß Fachanforderungen erteilt werden. Nach den Osterferien gibt es keine Maskenpflicht mehr. Das Singen und Spielen von Blasinstrumenten ist in Innenräumen unter Beachtung des richtigen Lüftens möglich. Die Abstandsregel ist in eine Empfehlung umformuliert worden. Alle weiteren Hinweise sind im Hygieneleitfaden zu finden: Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22
  • 03.03.22: In einer Pressemitteilung haben wir die Ergebnisse der Umfrage zum Thema musikalische Aktivitäten in Schulen zu Pandemie-Zeiten veröffentlicht.
  • 16.02.22: Weitere Schritte zur Normalität sind von Ministerpräsident Daniel Günther über die Medien angekündigt worden. Ab dem 3. März soll die Kohortenregelung, und spätestens mit Beginn der Osterferien auch die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben werden.
  • 16.02.22: Der Landesmusikrat und der BMU haben eine Umfrage zum Thema musikalische Aktivitäten in Schulen zu Pandemie-Zeiten gestartet. Die Einladung zur Teilnahme wurde an alle BMU-Newsletter-Abonnenten verschickt. Ziel dieser Umfrage ist es die Schulen beim musikalischen Neustart in der endemischen Phase nachhaltig zu unterstützen.
  • 10.02.22: Es gibt ab Montag (14.02.) Lockerungen für den Musikunterricht: "So wird es eine ausdrückliche Möglichkeit für eine Ausnahme von der MNB-Pflicht für das Singen und Spielen von Blasinstrumenten sowohl im lehrplanmäßigen Unterricht als auch in anderen schulischen Veranstaltungen (Chor, Orchester etc.) geben. Die Schulleitung ist bei diesbezüglichen Entscheidungen vorab einzubinden. Im Musikunterricht und insbesondere auch in schulischen Ensembles wird dadurch der Gesang ohne MNB und die Nutzung von Blasinstrumenten ab der kommenden Woche wieder möglich sein, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, darf mit MNB gesungen werden." Allerdings ist laut Hygieneleitfaden das kohortenübergreifende Proben weiterhin nur eingeschränkt möglich, s. Hygieneleitfaden...
  • 03.02.22: In den Ministerien werden nächste Woche Lockerungen für den Musikunterricht und für die Ensemblearbeit geprüft. Wir sind guter Hoffnung, dass es demnächst die ersten Schritte zur Normalität geben wird!
  • 24.01.22: Die gegen Ende der Weihnachtsferien „... übermittelten Maßgaben zur Organisation des Unterrichts ... gelten mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen über den 21. Januar 2022 hinaus bis auf Weiteres fort.“ Der BMU macht in einem Protestbrief an das Gesundheitsministerium deutlich, welche Gefahren mit den weiterhin bestehenden Verboten für die Musik verbunden sind. Um nachhaltig musikalische Kompetenzen aufzubauen, bedarf es eines regelmäßigen und sinnvollen musikalischen Trainings, das in der Breitenbildung seit nun bald zwei Jahren nicht mehr stattfinden kann.
  • 06.01.22: Dem aktualisierten Hygieneleitfaden ist zu entnehmen, dass auf Grund der stark steigenden Infektionszahlen mit Schulstart nach den Weihnachtsferien das Singen und Spielen von Blasinstrumenten wieder nicht zulässig ist, "weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen". Die zuvor geltenden Regelungen finden daher ab dem 10.01.2022 zunächst bis einschließlich dem 21.01.22 keine Anwendung mehr. In Grundschulen und Förderzentren ist wieder das Kohortenprinzip eingeführt worden. Daneben gilt für alle Schulen, "dass außerunterrichtliche Angebote wie z. B. Arbeitsgemeinschaften in den Nachmittagsstunden in der Zeit zunächst bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt werden sollen". Der gesamte Hygieneleitfaden ist hier zu lesen.
  • 17.11.21: Nachdem Bildungs- und Gesundheitsministerium in den letzten Wochen über weitgehende Lockerungen im Bereich der Probenarbeit und Aufführungen beratschlagt hatten und eine Veröffentlichung dazu in Arbeit gewesen ist, haben leider die unerwartet stark steigenden Infektionszahlen die Entwicklung eingeholt. So wurde heute bekannt gegeben, dass neben der erneut eingeführten Maskenpflicht am Unterrichtsplatz für den Musikunterricht und für die Ensemblearbeit weiterhin die Regelungen aus dem Hygieneleitfaden beibehalten werden, s. auch hier...
  • 30.10.21: Gestern wurden vom Bildungsministerium die Corona-Regeln ab den 01.11. bekannt gegeben. Der Musikunterricht ist aber dort noch nicht erwähnt worden. Es laufen momentan noch Gespräche zwischen Gesundheitsministerium und Bildungsministerium, welche Lockerungen für den Fachbereich Musik gelten sollen. Wir erwarten zeitnah detaillierte Informationen, die wir hier dann veröffentlichen werden.
  • 28.09.21: Seit Montag, dem 20.9.21, ist im musikalischen Amateurbereich die Masken- und Abstandspflicht unter 3G-Bedingungen komplett aufgehoben worden. Die Schulmusik hat sich dagegen leider immer noch an strenge Regeln zu halten, was weiterhin zu erschwerten Proben mit Musik-AGs und Schulensembles führt. In einem weiteren Brief an Bildungsministerin Karin Prien bitten der LMR und der BMU eine nachvollziehbare Transparenz zwischen Amateurmusik und der Schulmusik zeitnah herzustellen.
  • Am 25.08.21 hat das Bildungsministerium für den Musikunterricht aktualisierte Corona-Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die einige Erleichterungen für den Musikunterricht und für die Ensemble-Arbeit mit sich bringen. Wir verstehen diese Veränderungen als Reaktion auf unsere intensiven Interventionen. Eine Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen finden Sie hier...
  • 23.08.21: Aufgrund der weiterhin schwierigen Situation im Musikunterricht (die Regelungen vom 25.07. sind weiterhin gültig) hat der BMU in einem Brief um ein persönliches Gespräch mit der Bildungsministerin gebeten, um sinnvolle und verantwortbare Möglichkeiten einer Anpassung der Regelungen zu erörtern. Ziel dieses Gespräches sollte sein, dass möglichst bald eine annähernde Normalität in den Musikunterricht und besonders auch in die Ensemble-Arbeit zurückkehrt.
  • 26.07.21: Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 sind neue Regelungen für den Musikunterricht veröffentlicht worden, die in Zukunft nicht mehr in Fachbriefen, sondern in den "Hygieneleitfäden Schule" bekannt gegeben werden. Wir haben den Musikunterricht und der AG-Arbeit betreffend alle Regelungen zusammengefasst. Diese finden Sie hier...
  • 30.05.21: Drei Wochen vor Beginn der Sommerferien ist der zweite Fachbrief Musik zum Schuljahr 2020/21 veröffentlicht worden. Dem ist zu entnehmen, dass ab dem 31.05.21 nun das Singen und Spielen von Blasinstrumenten in Schulen mit Einhalten von Abstandsregeln wieder möglich ist. Dieser Fachbrief stellt zusammenfassend dar, was in den letzten Wochen des aktuellen Schuljahres im Musikunterricht, in der Ensemble-Arbeit und im Rahmen von Entlassungsfeiern möglich und zu beachten ist.
  • 21.05.21: Der LMR hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der der Unmut vieler Amateurmusiker*innen, Sänger*innen und Musiklehrer*innen im Land deutlich gemacht wird. In einem gemeinsamen Brief haben viele Musikverbände - darunter auch der BMU - den Ministerpräsidenten aufgefordert, genau definierte und umsetzbare Richtlinien für die Musizierpraxis zu erlassen. Die PM und den Appell finden Sie hier...
  • 12.05.21: Ab 17.05. gibt es landesweit weitere Lockerungen - allerdings gilt dies leider nicht für die Schulmusik! Aus dem Bildungsministerium heißt es, dass das Fach Musik "... erst für die darauffolgende Verordnungs-Fassung in den Blick genommen werden kann". Daher gilt für den Musikunterricht und der Ensemblearbeit weiterhin die Meldung vom 28.03.
  • 28.03.21: Das gemeinsame Singen und Spielen von Blasinstrumenten ist derzeitig nicht möglich. Der Fachbrief Musik vom 04.09.2020 ist formal zwar immer noch gültig. Es gilt aber zusätzlich momentan die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB-Pflicht) nach der derzeit gültigen Corona-Verordung für Schulen und zwar auch auf dem Außengelände einer Schule. In dem Moment, in dem die MNB-Pflicht für Kontakte innerhalb einer Kohorte gelockert wird, wird das Singen nach Fachbrief Musik vom 04.09.2020 voraussichtlich wieder möglich sein.
  • 03.03.21: Wenn am 08.03. die Jahrgänge 5 und 6 an den weiterführenden Schulen wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, behält weiterhin der Fachbrief Musik vom 04.09.20 seine Gültigkeit!
  • 22.02.21.: Im Zusammenhang mit den Grundschulöffnungen zu Pandemiezeiten hat der BMU Landesverband SH in einer Pressemitteilung auf die Aussagen von Bildungsforscher und -berater Prof. Olaf Köller im ZDF (30.01.2021) und in der Welt (03.01.2021) reagiert. "Auf Fächer wie Musik, Religion oder Sachunterricht müsste man verzichten", so Köllers Worte in der Welt. Die BMU-Pressemitteilung finden Sie hier...
  • 18.02.21: Der Brief von Bildungsministerin Prien, der am 11.02. die Schulen erreicht hat, heißt es: „Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren ...“

    Bei uns haben berechtigter Weise viele Musiklehrkräfte nachgefragt, was diese unklare Formulierung denn für den Musikunterricht genau bedeutet. Soll dieser zunächst gar nicht, oder nur sporadisch stattfinden, oder soll der Stundenplan wie vor dem zweiten Lockdown fortgesetzt werden? Auf Nachfrage im Ministerium haben wir die Aussage erhalten, dass die Grundschulen dies selbst entscheiden können. Musikunterricht ist daher nicht verboten! Allerdings soll "...auf das Spielen von Blasinstrumenten und Singen verzichtet werden ...", so ist es in den ministeriellen Rahmenvorgaben vom 18.02. zu lesen.

  • 23.01.21: Wir bekommen viele Anfragen, wie Musiklehrkräfte bezüglich des Hochladens mit Musikstücken, Melodien, Noten, Buchseiten etc. auf den Lernmanagementsystemen wie isurf, SchulCommSy, itslearning u. a. umgegangen werden darf.

    Grundsätzlich gilt, wie in § 60a Abs. 1 UrhG zu lesen ist, dass für Unterricht und Lehre die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von maximal 15% eines veröffentlichten Werkes erlaubt ist. Mit anderen Worten: 15 Seiten eines 100-seitigen Buches, 14 Minuten und 30 Sekunden eines 90-minütigen Films, 90 Sekunden eines 6-minütigen Musikstücks. Musikstücke von insgesamt 5 Minuten gelten als „geringen Umfang“ und dürfen vollständig genutzt werden (s. § 60a Abs. 2 UrhG ).
    Ein Graubereich betrifft wohl zur Zeit die Download-Funktion in einigen Lernmanagementsystemen, wo durch ein Download die Dateien den passwortgeschützen schulischen Raum verlassen und auf privaten Rechnern landen.

  • Am 06.01.21 hat das Kieler Bildungsministerium das weitere Vorgehen in den Schulen Schleswig-Holsteins erläutert. Genaueres finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums. Der Musikunterricht muss also wieder in der Distanz erteilt werden. Folgend finden Sie Anregungen für das Distancelearning sowie interaktive Unterrichtsmodule:
  • 16.12.20: Musikunterricht in der Grundschule ohne Singen und Tanzen durch Corona - das ist für viele Musiklehrkräfte schwer vorstellbar, gerade für fachfremd unterrichtende Musiklehrkräfte. Das IQSH bietet eine Abrufveranstatlung zu diesem Thema an, mehr...
  • 03.11.20: "Der Fachbrief Musik - veröffentlicht am 04.09. - behält trotz der derzeit verschärften Corona-Verordnung seine Gültigkeit. Die Probenarbeit schulischer Ensembles kann in der dort festgelegten Form fortgesetzt werden", so Alexander Bethke von der Fachaufsicht Musik des Kieler Bildungsministeriums.
  • 16.10.20: (19.10.- 30.10.20) angesichts der verschärften Maskenpflicht an den Schulen überhaupt   Auf BMU-Nachfrage beim Ministerium haben wir folgende Antwort erhalten: „Grundsätzlich lässt die aktuelle Landesverordnung Ausnahmen von der allgemeinen Maskenpflicht zu: „Die jeweils Aufsicht führende Lehrkraft kann entscheiden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in bestimmten Unterrichtseinheiten mit pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar sind - zum Beispiel gegebenenfalls Einzel-Situationen im Musikunterricht“. Diese Formulierung zeigt allerdings schon eindeutig, dass hierbei nicht an komplette wöchentlich wiederholte Probeneinheiten gedacht ist, sondern nur an temporär begrenzte Einzelsituationen.
  • 13.10.20: Umfrage zur außerunterrichtlichen Ensemble-Arbeit an Schulen: Die Musik-AG-Arbeit an den allgemeinbildenden Schulen sehen wir in Zeiten der Pandemie nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland grundsätzlich als gefährdet an. Mit den Ergebnissen der Umfrage wollen wir schlagkräftige Argumente in Händen halten, die eine Vernachlässigung der musikalischen Arbeitsgemeinschaften verhindern, und deren Bedeutung für die gesamte Schulgemeinschaft betonen sollen.
  • 19.09.20: Der Abstand zwischen Dirigenten und Bläsern von 4 Metern kann durch den Einsatz von Plexiglas-Wänden reduziert werden. Dies hat heute das Bildungsministerium auf Nachfrage des BMU mitgeteilt. "Der Einsatz von Trennwänden (z. B. Acrylglas) ist zulässig, wenn eine anderweitige räumliche Entzerrung nicht möglich ist. Trennwände für Steharbeitsplätze müssen eine Höhe von mindestens 2 m über dem Boden haben, zwischen Sitzarbeitsplätzen eine Höhe von mindestens 1,5 m. Je breiter und höher eine Abtrennung ist, desto besser die Schutzwirkung," so der Wortlaut des Ministeriums.
  • 15.09.20: Der BMU Schleswig-Holstein bietet am 29.09. für alle Musiklehrkräfte des Landes ein Online-Café an, in dem wir über aktuelle Verordnungen, über Hygienebestimmungen, über Probenbedingungen, Musikunterricht Online und vieles mehr sprechen wollen. In unserem Menü Fortbildungen finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung: https://sh.bmu-musik.de/ev/bmu-online-cafe-des-lv-schleswig-holstein/

  • 05.09.20: Aus dem Fachbrief Musik ist zu entnehmen, dass trotz einiger Lockerungen kohortenübergreifende AGs nur im begründeten Ausnahmefall zugelassen werden dürfen, um die Vermischung von Kohorten möglichst gering zu halten. Sie finden hier eine Liste mit Argumenten, die für das Wiederaufnehmen der Ensemblearbeit hilfreich sein könnten: Argumente für kohortenübergreifende Ensemble-Arbeit
  • 04.09.20: Nun hat das Bildungsministerium mit vierwöchiger Verspätung endlich den Fachbrief Musik veröffentlicht. Er regelt die Möglichkeiten unter den gegenwärtigen Hygiene-Bedingungen Musikunterricht und Ensembleproben in den Schulen zu organisieren.
  • 29.08.20: Eine neue Landesverordnung steht kurz vor dem Abschluss und soll Anfang September veröffentlicht werden. Wir sind guter Hoffnung, dass unsere Initiativen erfolgreich waren und es zu einigen Lockerungen im Bereich Ensemble-Arbeit und Musikunterricht kommen wird.
  • 28.08.20: CHORGESANG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN MUSS AUCH DRINNEN FÜR AMATEURE WIEDER ERLAUBT SEIN! Von dieser landesweiten und verbandsübergreifenden erfolgreichen Petition erhofft sich der BMU einen zusätzlichen Schub für Lockerungen in der Ensemblearbeit in Schulen.
  • 18.08.20: Nach energischen und anhaltenden Protesten des BMU hat sich das Kieler Bildungsministerium bereit erklärt, die derzeitig sehr restriktiven Hygienevorgaben für die musikpraktische Arbeit an den Schulen noch einmal zu überdenken. Da aber jede mögliche Lockerung mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt werden muss, werden noch ein paar Tage ins Land gehen, bevor die modifizierten Bestimmungen über einen Fachbrief Musik an allen Schulen veröffentlicht werden. Der BMU befindet sich im täglichen Gespräch mit dem Ministerium und begleitet den Diskussionsprozess. Wir bitten noch um etwas Geduld und hoffen auf sinnvolle Lockerungen.
  • 09.08.20: Trotz mehrfacher Nachfragen im Bildungsministerium ist mit Ablauf der Sommerferien der vom BMU geforderte und von der Fachaufsicht Musik formulierte Brief, der detallierte Auskunft darüber gibt, was zur Zeit zulässig ist und was nicht, weiterhin nicht veröffentlicht worden. Die Freigabe des Briefes war für die letzte Ferienwoche vorgesehen. Durch diese Verzögerung werden alle Musiklehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein in eine schwierige Lage versetzt. Einmal mehr scheint deutlich zu werden, welchen Stellenwert das Fach Musik im Bildungsministerium hat.
  • Am 18.07.20 veröffentlichten die Lübecker Nachrichten einen Artikel zu diesem Thema, der hier zu lesen ist.
  • Das Ministerium hat am 25.06. für das kommende Schuljahr nun doch grundsätzlich die AG-Arbeit erlaubt, allerdings dürfen die Kohorten (in der Regel sind das die Jahrgänge) nicht vermischt werden. Daneben ist weiterhin das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen verboten. Der BMU hat daraufhin das Ministerium aufgefordert einen detaillierten Brief zu veröffentlichen, der deutlich macht, was im kommenden Schuljahr erlaubt ist. Dieser Brief wird in der letzten Ferienwoche an die Schulen verschickt und dann auch hier veröffentlicht!
  • Am 21.06.20 ist der BMU aktiv geworden und hat eine Pressemitteilungveröffentlicht. In einem weiteren Schritt weist der BMU das Bildungsministerium schriftlich darauf hin, welche Gefahren damit verbundenen sein können.
  • 20.06.20: Mit großer Sorge verfolgt der BMU die vom Bildungsministerium geplanten Maßnahmen für das Schuljahr 2020/21. AG-Bereiche wie Bigbands, Chöre und Orchester können in gewohnter Form nicht stattfinden. Auch der Musikunterricht kann nur eingeschränkt durchgeführt werden.

 

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Die Corona-Pandemie hat zu erhebliche Einbrüchen in der Ensemblearbeit geführt

Gemeinsam mit dem Landesmusikrat haben wir im Frühjahr 2022 eine Umfrage zu den Folgen von Corona in Schleswig-Holstein gemacht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Pandemie zu erheblichen Einbrüchen geführt hat, besonders in der Ensemblearbeit.

Lange Zeit konnten viele Ensembles nicht proben und auftreten, was zu einem erheblichen Mitgliederschwund führte. Hinzu kommt, dass viele Ensembles in der Regel in altersgemischten Gruppen proben, bei denen jüngere von älteren Schülerinnen und Schülern lernen. Durch das lange Zeit geltende Kohortenprinzip war auch dies nicht möglich. Viele Ensembles müssen nun wieder neu aufgebaut werden.

Wir gehen davon aus, dass Corona uns auch im Herbst 2022 weiter stark beschäftigen wird und werden uns frühzeitig dafür einsetzen, dass es nicht wieder reflexartig zu generellen Verboten wie Singen und Spielen von Blasinstrumenten kommen wird.

Zu diesem Thema finden Sie hier folgende Pressemitteilungen:

Aufwertung des Faches Musik an der Europa-Universität Flensburg

Nach jahrelangen Mahnungen auch von Seiten des BMU wurde die Ausbildungssituation an der Europa-Universität Flensburg jetzt deutlich aufgewertet. Es wurde wieder eine zweite volle Professur eingerichtet, mehr Studierende können zum Wintersemester 2021 zugelassen werden und die finanziellen Mittel wurden aufgestockt.

Damit wird eine Grundvoraussetzung erfüllt, um die desolate Versorgung mit Musiklehrkräften an den Grund- und Gemeinschaftsschulen zu verbessern.

 

Müssen wir auf Musikunterricht verzichten? BMU-Landesverband SH kritisiert Äußerungen von Prof. Köller scharf

Im Zusammenhang mit den Grundschulöffnungen zu Pandemiezeiten hat der BMU Landesverband SH in einer Pressemitteilung auf die Aussagen von Bildungsforscher und -berater Prof. Olaf Köller im ZDF (30.01.2021) und in der Welt (03.01.2021) reagiert. "Auf Fächer wie Musik, Religion oder Sachunterricht müsste man verzichten", so Köllers Worte in der Welt.

Der BMU kritisiert die verunsicherten Äußerungen des Bildungsexperten scharf und fordert die (Grund-)Schulen auf die vielfältigen Möglichkeiten eines Pandemie angemessenen Musikunterricht zu nutzen.

Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Thematik liefert der beigefügte Essay "Wie wir mit Musik lernen müssen,unsere Welt (wieder) zu verstehen!" (25.02.2021) von BMU-Präsident Jürgen Oberschmidt.

 

Musik in der Grundschule - Studie, Situation und Perspektiven - Konsequenzen für Bildungspolitik in Schleswig-Holstein

Wie am 11.03.2020 berichtet hat im Verbund mit den anderen Landesmusikräten, dem Deutschen Musikrat und der Bertelsmann-Stiftung der Landesmusikrat Schleswig-Holstein eine Studie über die Situation des Schulfaches Musik an den Grundschulen in Auftrag gegeben. 

In der schleswig-holsteinischen Landesfachgruppe, in der u. a. der BMU mitgewirkt hat, wurde ein Papier mit konkreten Forderungen an die Bildungspolitik im Land entwickelt, das unter folgendem Link verfügbar ist:

Die dem Papier zugrunde liegende Studie finden Sie hier zum Download: 

 

BMU-Stellungnahme zur Nachjustierung der Anhörungsfassung zur neuen Oberstufenverordnung (OAPVO)

Die Tatsache, dass die neue Oberstufenverordnung kurz vor ihrer Verabschiedung noch einmal zugunsten der ästhetischen Fächer in der Oberstufe verändert worden ist, bedeutet einen der größten Erfolge der BMU-Verbandsarbeit in den letzten Jahren. Es war uns ganz besonders wichtig, allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe die Möglichkeit zu erhalten, ästhetische Fächer bis zum Abitur anbieten zu können. Wir haben darauf mit größter Hartnäckigkeit bestanden, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Abiturfähigkeit der ästhetischen Fächer den Stellenwert der Arbeit in der gesamten Schullaufbahn entscheidend beeinflusst.

Wir wissen es sehr zu schätzen, dass die Entscheidungsinstanzen im Ministerium unsere immer wieder vorgelegten Anmerkungen und Ideen ernstgenommen haben, uns auch persönlich zu Gesprächen eingeladen haben und sichtlich bemüht waren, Lösungsideen zu entwickeln, die einerseits den Gesamthaushalt nicht überforderten und andererseits sich doch im Sinne der ästhetischen Fächer als produktiv erweisen könnten.

Unserer Einsatz hat jetzt eine Oberstufenverordnung bewirkt, die hoffentlich auf viele Jahre hinaus den ästhetischen Fächern eine angemessene Stellung in der Oberstufe garantiert. 

  • Genauere Informationen zu den Auswirkungen auf das Fach Musik finden Sie hier.

 

Ein Drittel der Grundschulen in Schleswig-Holstein ohne Fachlehrkraft Musik - Studie prognostiziert weiter zunehmenden Mangel

Viele Kinder haben keine hinreichende Chance auf musikalische Bildung in der Grundschule, weil Musik zu selten unterrichtet wird und zu oft von nicht dafür ausgebildeten Lehrkräften. Das zeigt die erste bundesweite Auswertung von Daten zum Musikunterricht in Deutschland. Diese weist auch für Schleswig-Holstein erhebliche Defizite aus und prognostiziert für die nächsten Jahre weiter zunehmenden Musiklehrermangel.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Musiklehrerversorgung in allgemeinbildenden Schulen und Stellungnahme zum Anhörungsentwurf für die Oberstufenverordnung (OAPVO)

Der BMU hat sich angesichts des gravierenden Nachwuchsmangels in die Arbeit einer vom Bildungsministerium gegründeten Kommission zur Lehrkräftegewinnung eingebracht und auf wichtige mögliche Stellschrauben der politischen Akteure hingewiesen:

Um etwas an der Situation zu ändern, müssen u.a. die Ausbildungskapazitäten der Musikhochschule Lübeck und der Universität Flensburg erhöht werden, Anwärterinnen und Anwärter schneller ins Referendariat gelassen werden und die Ausbildungssituation für Seiteneinsteiger verbessert werden.

Das Ministerium teilte daraufhin mit, dass zum kommenden Schuljahr in einem ersten Schritt die Zulassung zum Referendariat durch weitere Bonuspunkte für das Fach Musik erleichtert werden soll. Weitere Maßnahmen werden in einem halben Jahr gemeinsam evaluiert.

 

Ein weiteres Arbeitsfeld betrifft die geplante Oberstufenreform, zu der der BMU eine Stellungnahme abgegeben hat und eine systematische Benachteiligung der ästhetischen Fächer kritisiert hat: Schülerinnen und Schüler, die das ästhetische Profil gewählt haben, sehen sich nicht nur einer erhöhten Unterrichtsverpflichtung gegenüber, sie können zudem zum ästhetischen Profilfach im Gegensatz zu anderen Profilen kein weiteres affines Fach aus dem ästhetischen Bereich wählen.

Die flexible Stundenressourcen, die Schulen bisher zur Verfügung standen, um kombinierte ästhetische Profilkurse zu bilden oder über zusätzliche Kurse in Q2 die Möglichkeit für Abiturprüfungen oder für Präsentationsprüfungen zu eröffnen, sind nicht mehr vorgesehen.

Der BMU befürchtet einen Niveauverlust dadurch, dass das Fach Musik in Zukunft eine noch geringere Rolle im Abitur spielen wird. Wir kritisieren die offensichtlichen Benachteiligungen ästhetischer Fächer in der Oberstufe und warnen davor, dass auf diesem Wege gleichzeitig auch die Nachwuchsbildung zur Gewinnung neuer Lehrkräfte in künstlerischen Fächern gedrosselt wird.

 

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Musikalische Grundschule

Die beharrliche Intervention des BMU hat dazu beigetragen, dass sich die Landesregierung dazu entschlossen hat, das Projekt der Bertelsmann-Stiftung „Musikalische Grundschule“ für Schleswig-Holstein zu beantragen.
Es handelt sich hierbei um ein Projekt zur Schulentwicklung, welches bewirken kann, dass Musik im gesamten Schulleben der beteiligten Schulen zum Einsatz kommt. Es werden Prozesse an den Schulen angestoßen, die vielfältige musikalische Aktivitäten in allen Fächern bewirken können, welche im Idealfall nachhaltig im Schulprogramm verankert werden.

 

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Fächerausbildung in der Sonderpädagogik wird fortgesetzt

LehramtsanwärterInnen der Sonderpädagogik werden - entgegen lang diskutierter Pläne - weiterhin in zwei Fachrichtungen und zwei Fächern ausgebildet, die jeweils von Studienleitungen der Sonderpädagogik unterrichtet werden. Dies gilt auch für das Fach Musik. So ist auch künftig gewährleistet, dass beispielsweise Schülerinnen und Schüler an einem Förderzentrum Geistige Entwicklung von ausgebildeten Sport-, Kunst- und Musiklehrern unterrichtet werden. Der Protest des BMU und das Engagement anderer Verbände wird sicher einen Einfluss auf diese Entscheidung des Ministeriums gehabt haben!

 

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Gespräch mit Wissenschaftsministerin Ahlheit

Anke Rosbach, Gaja von Sychowski und Sebastian Klingenberg aus dem Landespräsidium des BMU nahmen am 4.11. einen Gesprächstermin mit der Schleswig-Holsteinischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kirsten Ahlheit wahr, in dem es um Nachwuchsbildung an Musiklehrkräften in den Ausbildungsinstituten des Landes ging.
Kirsten Ahlheit ließ sich im Gespräch ausführlich begründen, warum es im Fach Musik weiterhin getrennte Ausbildungswege in Richtung Lehramt Sek 1 an der Universität Flensburg und Sek 2 an der Musikhochschule Lübeck geben sollte. Beide Institute haben sich seit vielen Jahren darauf spezialisiert den unterschiedlichen Anforderungen der beiden Lehrämter gerecht zu werden und arbeiten derzeit an einer Kooperationsvereinbarung, die es erleichtern soll, zwischen den Instituten zu wechseln. 
Frau Ahlheit sagte zu, dass der BMU an der Kooperationsvereinbarung beteiligt werden wird und dass sie an beiden Instituten dafür werben wird, der Ausbildung künftiger Lehrkräfte im Fach Musik genügend Raum zu lassen. Während in Lübeck derzeit die Studierendenzahlen glücklicherweise wieder steigen, fehlt gerade an den Grund- und Gemeinschaftsschulen weiterhin der Nachwuchs.

 

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Musik wieder Mangelfach - endlich mehr Referendarinnen und Referendare im Fach Musik!

Der BMU hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder und gegen zahlreiche Widerstände dafür eingesetzt, dass Musik im Einstellungsverfahren neuer Referendarinnen und Referendare zum Mangelfach erklärt wird, um die Zulassungszahlen zu erhöhen.  Die Gesamtzahl neuer Referendarinnen und Referendare hat sich nämlich seit 2004 im einstelligen Bereich befunden und war zwischenzeitlich auf zwei gesunken.
In diesem Jahr ist unserer Forderung endlich entsprochen worden und es ist ein erfreulicher Zuwachs an Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Fach Musik zu erwarten. Frau Hoene hat in der Fachteamsitzung Musik jüngst berichtet, dass 15 Bewerberinnen und Bewerber ein Angebot auf einen Referendariatsplatz erhalten hätten.
Ein erfreulicher Erfolg für unser jahrelanges Bemühen in diesem Bereich!

 

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Land will sonderpädagogische Fächerausbildung streichen! Der BMU protestiert gegen diese unverantwortliche Maßnahme.

Ab 2018 wird es keine sonderpädagogische Fachausbildung mehr geben. In Zukunft werden sonderpädagogische Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst den allgemeinbildenden Schulen zugeordnet und daneben nur noch in zwei behindertenspezifischen Förderschwerpunkten ausgebildet. 

Damit geht die in den letzten Jahrzehnten intensiv entwickelte sonderpädagogische Fachkompetenz  in unverantwortlichem Maße verloren. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Förderzentren und in den allgemeinbildenden Schulen werden die Leidtragenden sein. Gerade dem Fach Musik  kommt in der Arbeit mit behinderten und problembelasteten Menschen eine ganz erhebliche  und durch kein anderes Fach zu ersetzende Bedeutung zu.  Mittlerweile gibt es zahlreiche empirische Untersuchungen, die differenzierte Effekte von Musik auf Wahrnehmung, Bewegung, Emotionalität, Sozial- Sprachverhalten und kognitive Prozesse nachweisen. Um dies möglich zu machen, bedarf es unbedingt auch in der zweiten Ausbildungsphase einer fundierten Anleitung, in der Fachspezifik und Kenntnisse der Sonderpädagogik verknüpft werden. 

Wir sehen in den geplanten Maßnahmen - besonders bezogen auf die Musik – einen eklatanten Rückschritt in Bezug auf das erklärte Ziel einer gelingenden Teilhabe. Inklusion kann so den gesetzten Ansprüchen nicht gerecht werden und bleibt eine leere Worthülse.

 

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Gespräch mit Bildungsministerin Ernst

Am 20. Oktober haben Ulrike Plorin, im BMU zuständig für Sonderpädagogik, Sabine Hoene als Beauftragte für Aus-, Fort- und Weiterbildung und Sebastian Klingenberg als Landespräsident ein Gespräch mit der Ministerin für Bildung Britta Ernst geführt, an dem auch Manfred Lauck als Fachaufsicht Musik teilnahm.

In diesem Gespräch ging es vorrangig um die geplanten Änderungen in der Lehramtsausbildung für Sonderpädagogik, deren fachunterrichtliche Anteile ab 2018 nicht mehr von Ausbildungskräften der Sonderpädagogik übernommen werden sollen, wodurch das spezifische, über Jahrzehnte entwickelte Know-How in der Fachvermittlung an Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf genauso verloren gehen wird wie die fachspezifische Beratungskompetenz der Studienleiterinnen und Studienleiter.

Für das Fach Musik ergeben sich allerdings noch weitergehende Konsequenzen: es wird an den noch weiter existierenden Förderschulen keine ausgebildeten Musiklehrerinnen und -lehrer mehr geben, da Sonderpädagoginnen und -pädagogen in Zukunft in einem einzigen Fach ausgebildet werden und nur noch zwischen Deutsch, Mathematik und Englisch wählen können.

Sabine Hoene schlug vor, dass zumindest eines der drei Pflicht-Module der LiV in Zukunft von einer sonderpädagogischen Studienleiterin oder -leiter übernommen werden. Frau Ernst betonte, dass sie die Bedenken des BMU sehr ernst nehmen würde und forderte dazu auf, bis Ende Oktober eine Stellungnahme zur geplanten Verordnung zur Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zu schreiben.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es um den Mangel an Musikerziehung in Kindertagesstätten und die zurückgehende Unterrichtsversorgung Musik an den allgemeinbildenden Schulen.

Der BMU betonte die Wichtigkeit der fachkundigen Anleitung musikalischer Tätigkeiten in den Kindertagesstätten in Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.

Im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I wurde das Problem der Kontingentstundentafeln aufgezeigt, die einen verdeckten Unterrichtsausfall in großem Maßstab verursachen, die in besonderem Maß die Gemeinschaftsschulen betreffen. Gerade die Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause wenig Anregungen im musisch-ästhetischen Bereich erhalten, werden in der Schule zu wenig gefördert.

Aber auch an den Gymnasien ist ein starker Rückgang an Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zu beklagen, der auf die Regelungen der Kapazitätsverordnungen zurückzuführen ist, die Musik nicht als Mangelfach ausweisen. Regelmäßig werden Anwärter anderer Fächer vorgezogen. In der Oberstufe gibt es nur noch wenige Schulen, die Musik bis zum Abitur anbieten. Da Musik nur noch in einem einzigen Halbjahr im Abitur angerechnet wird, wird das Fach zunehmend weniger ernst genommen.

Herr Lauck konnte auf diese Ausführungen hin zusagen, dass die Einwände des BMU und anderer Verbände, die seit 2014 immer wieder vorgebracht worden waren, jetzt zu einer Anerkennung des Mangelfachstatus der Fächer Musik und Kunst in der Kapazitätsverordnung geführt hätten. Von daher ist ab kommenden Schuljahr wieder mit einem deutlichen Anstieg der Absolventenzahlen im Vorbereitungsdienst zu rechnen.

Ministerin Ernst konnte in Hinblick auf die Kontingentstundentafel keine solchen Zusagen machen, da ein Mindestkontingent Musik der durch die KMK geregelten Idee des Konzeptes widersprechen würde und nur als zusätzliches Deputat denkbar wäre, was die Gesamtzahl der Sek1-Stunden überfordern würde. Um die Mängelversorgungen aber offenzulegen, plane das Ministerium eine Datenerhebung im Rahmen von standardisierter Schulverwaltungssoftware. Dieses sei aber nur langfristig zu realisieren. Bis dahin bleibe es an den einzelnen Schulen, für mehr Musikunterricht beispielsweise innerhalb des Ausbaus des Ganztagsschulbetriebs zu sorgen. Es bleibt nach wie vor eine wichtige Herausforderung, für mehr Nachwuchs an den Ausbildungsinstituten in Flensburg und Lübeck zu sorgen.

Wir hatten in diesem Gespräch das Gefühl, dass wir ein Bewusstsein dafür schaffen konnten, dass dem Fach Musik zwar vielfach eine hohe Bedeutung zugesprochen wird, es aber doch oft den Kürzeren zieht, wenn es an den Schulen darum geht, sich zwischen der Unterrichtsversorgung in berufsvorbereitenden Fächern und musischer Erziehung zu entscheiden.

Es bleibt die Aufgabe aller Beteiligter, das Schulfach Musik im Auge zu behalten - sei es durch Weichenstellungen im administrativen Bereich oder durch Werbung vor Ort: Werbung für eine ganzheitliche Erziehung, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich auch vielfältig musikalisch zu betätigen, sich in der Welt der Musik zu orientieren und sich so auch ein Stück weit selbst zu finden.

 

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